Mit Drogen zu handeln lohnt sich nicht: Diese
Erfahrung musste ein Quintett – bestehend aus drei Männern und zwei
Frauen – vor der Auswärtigen Strafkammer machen. Ihre „Geschäfte“ hatten
für die Angeklagten zum Teil hohe Haftstrafen zur Folge.
Anzeige
Die Ermittlungen gegen die Gruppe hätten im März 2012 begonnen, so der zuständige Sachbearbeiter der Polizei im Zeugenstand. Es habe einen Hinweis durch eine Vertrauensperson des Landeskriminalamtes gegeben, dass Serben in Pforzheim mit Drogen handelten. Sie würden hierbei sehr vorsichtig agieren und rund ein Kilo pro Monat umsetzen. Danach seien Telefone abgehört und die Angeklagten observiert worden. „Man merkte schnell, dass es um Drogengeschäfte ging“, so der Zeuge.
Auch die Hierarchie in der Gruppe konnte entschlüsselt werden. So sei Goran Z. (alle Namen geändert) der Kopf der Gruppe gewesen und Ivo P. eine Art Koordinator. Die untere Ebene bestand aus Milan T. und seiner Freundin Nadja S., die den Stoff auf der Straße verkauften. Natascha K., Die Lebensgefährtin von Goran Z. kümmerte sich um den Abfluss des Geldes nach Serbien – rund 10 800 Euro.
Wegen Geldwäsche forderte Staatsanwalt Marco Mayer in seinem Plädoyer für sie eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und 11 Monaten. Für Goran Z. 5 Jahre und 3 Monate, für Ivo P. 4 Jahre und 9 Monate, für Milan T. 3 Jahre und 6 Monate und für seine Freundin Nadja S. 2 Jahre.
Da es im Vorfeld bereits eine Verständigung zwischen den Prozessparteien gegeben hatte, unterschieden sich die Forderungen ihrer Anwälte – Susanne Burkhardt, Cornelius Schaffrath, Stefan Rothenstein, Bastian Meyer und Uwe Oehler – nur geringfügig von den Anträgen der Staatsanwaltschaft.
In seiner Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter Ingo Jeckel, dass es sich bei den aufgefundenen Mengen immer nur um die Spitze des Eisbergs handele. Zuvor hatte er Haftstrafen von 5 Jahren (Goran Z.), 4 Jahren und 6 Monaten (Ivo P.), 3 Jahren und 3 Monaten (Milan T.) und zwei Jahren (Nadja S.) verhängt. Natascha K. erhielte eine Strafe von einem Jahr und 11 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Rainer Würth
Autor: Rainer Würth


Δεν υπάρχουν σχόλια:
Δημοσίευση σχολίου