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Τετάρτη 20 Φεβρουαρίου 2013

Drogendealerbande zu hohen Haftstrafen verurteilt

Mit Drogen zu handeln lohnt sich nicht: Diese Erfahrung musste ein Quintett – bestehend aus drei Männern und zwei Frauen – vor der Auswärtigen Strafkammer machen. Ihre „Geschäfte“ hatten für die Angeklagten zum Teil hohe Haftstrafen zur Folge.
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Ende 2011 hatte sich die fünf zu einer Bande zusammen getan und Heroin und Kokain beschafft. Selbiges wurde an zahlreiche Abnehmer in Pforzheim und im Enzkreis verkauft (wir berichteten). Die Drogen wurden in zwei Pforzheimer Wohnungen sowie in einem Waldstück deponiert. Als die Polizei im August 2012 zugriff, wurden bei dem Quintett insgesamt 222 Gramm Kokain und 424 Gramm Heroin gefunden. Die Menge des Heroins musste am Ende deutlich nach unten – auf rund 60 Gramm – korrigiert werden. Beim Rest hatte es sich schlicht um ein Streckmittel für Drogen gehandelt.
Die Ermittlungen gegen die Gruppe hätten im März 2012 begonnen, so der zuständige Sachbearbeiter der Polizei im Zeugenstand. Es habe einen Hinweis durch eine Vertrauensperson des Landeskriminalamtes gegeben, dass Serben in Pforzheim mit Drogen handelten. Sie würden hierbei sehr vorsichtig agieren und rund ein Kilo pro Monat umsetzen. Danach seien Telefone abgehört und die Angeklagten observiert worden. „Man merkte schnell, dass es um Drogengeschäfte ging“, so der Zeuge.
Auch die Hierarchie in der Gruppe konnte entschlüsselt werden. So sei Goran Z. (alle Namen geändert) der Kopf der Gruppe gewesen und Ivo P. eine Art Koordinator. Die untere Ebene bestand aus Milan T. und seiner Freundin Nadja S., die den Stoff auf der Straße verkauften. Natascha K., Die Lebensgefährtin von Goran Z. kümmerte sich um den Abfluss des Geldes nach Serbien – rund 10 800 Euro.
Wegen Geldwäsche forderte Staatsanwalt Marco Mayer in seinem Plädoyer für sie eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und 11 Monaten. Für Goran Z. 5 Jahre und 3 Monate, für Ivo P. 4 Jahre und 9 Monate, für Milan T. 3 Jahre und 6 Monate und für seine Freundin Nadja S. 2 Jahre.
Da es im Vorfeld bereits eine Verständigung zwischen den Prozessparteien gegeben hatte, unterschieden sich die Forderungen ihrer Anwälte – Susanne Burkhardt, Cornelius Schaffrath, Stefan Rothenstein, Bastian Meyer und Uwe Oehler – nur geringfügig von den Anträgen der Staatsanwaltschaft.
In seiner Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter Ingo Jeckel, dass es sich bei den aufgefundenen Mengen immer nur um die Spitze des Eisbergs handele. Zuvor hatte er Haftstrafen von 5 Jahren (Goran Z.), 4 Jahren und 6 Monaten (Ivo P.), 3 Jahren und 3 Monaten (Milan T.) und zwei Jahren (Nadja S.) verhängt. Natascha K. erhielte eine Strafe von einem Jahr und 11 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Rainer Würth
Autor: Rainer Würth

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